OST Vertrag - Tariferhöhung

OST-Vertrag: Tariferhöhungen und Zukunftsperspektiven

Am 01.01.2021 trat das 12. Zusatzprotokoll zum geltenden Gesamtvertrag für Orthopädie-Schuhmacher (kurz OST-Vertrag) in Kraft. Der OST-Vertrag reguliert und steuert die Versorgung von Versicherten und deren anspruchsberechtigte, mitversicherte Angehörige mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Gewährleistet wird diese Versorgung durch Bandagisten- bzw. Orthopädietechnikerbetriebe, die als Vertragspartner der österreichischen Krankenversicherungsträger nicht nur einen wertvollen und ganz maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung einer optimalen Versorgungsqualität, sondern auch zur Absicherung einer wohnortnahen Versorgung leisten.

Was nun genau im 12. Zusatzprotokoll des Gesamtvertrages festgelegt und neu geregelt wurde bzw. wie sich dies in positiven Werten, Zahlen und Fakten niederschlägt, lesen Sie nachstehend.

Tariferhöhungen und inhaltliche Schwerpunkte

Im Zentrum der diesjährigen Vertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Gesundheitsberufe der Wirtschaftskammer Österreich, Berufsgruppe der Orthopädietechniker, kurz Bundesinnung und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) standen neben tariflichen Anpassungen (Tariferhöhungen), auch inhaltliche Themen, wie etwa die zukünftige Leistungsharmonisierung oder die Aufnahme neuer Technologien.

Tariferhöhungen

Seit Mitte Oktober 2020 gibt es tarifliche Anpassungen in folgenden Bereichen:

  • Schuhzurichtungen: Erhöhung um + 4,6%
  • Orthopädische Maßschuhe: Erhöhung um + 4,6%
  • Schuhe mit orthopädischen Elementen: Erhöhung der hinterlegten Kalkulationsformel
  • Regiestunde: Erhöhung um + 7% von 53,41 € auf 57,15 € (Regiestunde / Regieminute von 0,89 € auf 0,95 €)

Zusätzliche schriftliche Vereinbarungen im 12. Zusatzprotokoll:

  • Berechnungsformel (Indexsicherung) für künftige Regiestundenerhöhungen (zukünftige Lohnabschlüsse sowie der VPI für allgemeine Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt)
  • Fertigungsdauer von 17 h für ein Paar Maßschuhe Bündel 03 (Durchschnitt aus Erst- und Folgeversorgungen) als Basis für künftige Tariferhöhungen
  • Installation einer Arbeitsgruppe (sowohl Bundesinnung als auch die Kassen haben dadurch die Möglichkeit, externe Experten hinzuziehen: so sollen etwa ausstehende Fragen zur Grundkalkulation der Tarife (Materialkosten), Fragen zur Leistungsharmonisierung für ganz Österreich, Erarbeitung von Indikationen und Ausführungsbestimmungen einer neu einzuführenden Halbfertigproduktposition geklärt werden)

Saugende Inkontinenz

Der Vertrag zur Regelung der saugenden Inkontinenz wurde durch einen Beschluss des Dachverbandes in der Sitzung am 15.12.2020 genehmigt.

Tariferhöhungen gelten rückwirkend

Grundsätzlich ist die neue Tarifliste seit 19.10.2020 wirksam und wird somit für die Vertragspartnerabrechnung als Basis herangezogen. Im 12. Zusatzprotokoll ist darüber hinaus jedoch zusätzlich festgelegt, dass die Tariferhöhungen rückwirkend bis einschließlich 01.01.2020 gelten. Sämtliche vor dem 19. Oktober eingereichten Vertragspartnerabrechnungen werden automatisch von den Sozialversicherungsträgern neu aufgerollt, rückwirkend berechnet und der Differenzbetrag erstattet.

2021: weitere Tariferhöhungen

Nach aktuellem Informationsstand stehen bereits für Anfang des Jahres weitere Tariferhöhungen im Raum. Die endgültige Bestätigung der faktischen Tariferhöhungen wird jedoch erst nach Abschluss der tatsächlichen Vertragsverhandlungen erfolgen. Der konkrete Zeitpunkt, wann die Verhandlungen in die finale Phase gehen und ab wann die neuerlichen Tariferhöhungen gelten werden, ist aufgrund der derzeit erschwerten, Corona-bedingten Situation noch nicht abzuschätzen.

Vorläufige, noch unbestätigte Zahlen:

  • Regiestunde: voraussichtliche Erhöhung auf 65,35 € (Regieminute: 1,09 €)
  • Schuheinlagen: Erhöhung um + 1,42 % (gilt ebenso für tarifierte individuelle Versorgungen und Reparaturen)
  • Bandagen/Orthesen und Kompressionsbehelfen: Erhöhung des Grundaufschlags + 1,52 % (Tarife werden mit den erhöhten Regiestundensatz neu berechnet); außerdem: Direktverrechnungsmöglichkeit von Nullprodukten und Eigenleistung durch den Patienten wird ermöglicht
  • Prothetik: Berechnung mit neuem, erhöhten Regiestundensatz (gemeldete Preiserhöhungen für Passteile und Materialien werden ebenfalls eingerechnet)
  • Stomaversorgungen bzw. ableitende Inkontinenz: Verlängerung beider Produktgruppen bis 31.12.2021 (Preiserhöhungen der Lieferanten von max. 0,5 % werden berücksichtigt)
  • Brustprothesen sowie medizinische Geräte, Reha- und Alltagshilfen: Erhöhung + 1,52 %

Leistungsharmonisierung und Zukunftsperspektiven für 2021 bzw. 2022

Aus aktueller Perspektive wird bei der ÖGK voraussichtlich bereits 2021 in den Bereichen saugende Inkontinenz, Bandagen/Orthesen sowie bei Kompressionsbehelfen eine österreichweite Leistungsharmonisierung stattfinden.

Neben der angestrebten Leistungsharmonisierung ist die Umsetzung einer flächendeckenden Anbindung der Vertragsfirmen an das e-card-System bis spätestens Ende 2022 eine weitere gemeinsame Zielsetzung der Vertragspartner.

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