Der 6. März 2022 steht auch heuer wieder ganz im Zeichen der Logopädie. Unter dem diesjährigen Motto „Speech Language Therapy across the Lifespan“ bzw. „Logopädie: Therapie in jedem Lebensalter“ soll auf Sprach-, Sprech-, Stimm- sowie Schluckstörungen aufmerksam gemacht und eine Sensibilisierung der breiten Bevölkerung für Betroffene jeder Altersstufe erreicht werden.
Seit wann dieser Tag existiert bzw. was genau unter der spezifischen Therapiemethode Logopädie subsumiert wird und welche gesundheitspolitischen Maßnahmen in Österreich künftig umgesetzt werden, um die Rahmenbedingungen für Betroffene zu verbessern sowie den Zugang zu Therapiemöglichkeiten möglichst flächendeckend und niederschwellig zu gestalten, erfahren Sie nachstehend.
Der Europäische Tag der Logopädie findet jährlich wiederkehrend am 6. März statt, er wurde 2004 vom Europäischen Dachverband der Nationalen Logopädenverbände, ehemals „Comité Permanent de Liaison des Orthophonistes-Logopèdes de l’Union Européenne“ (CPLOL), inzwischen „European Speech and Language Therapy Association“ (ELSA) ins Leben gerufen und jährt sich heuer bereits zum 19. Mal.
Ziel des Tages ist nicht nur, etwa durch Informationsveranstaltungen, Symposien oder medialer Berichterstattung, Impulse zu setzen, um auf Sprach-, Sprech-, Stimm- sowie Schluckstörungen aufmerksam zu machen und das Verständnis innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen, sondern auch um über die Arbeit von Logopäd:innen und ihre komplexen Tätigkeitsbereiche zu informieren.
Es kann aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Gründen, etwa auf Grund einer Entwicklungsstörung oder einer erworbenen Beeinträchtigung (z.B.: Schlaganfall), vorkommen, dass Menschen über keine bzw. nur über eine unzureichende Lautsprache verfügen bzw. diese Fähigkeit verlieren.
In der Logopädie werden nun therapeutische Maßnahmen gesetzt, um Beeinträchtigungen wie etwa Sprech-, Stimm- und Hörproblemen, Stottern oder Schluckstörungen sowie Lese-Rechtschreib-Schwächen (Legasthenien) entgegenzuwirken. Spezifische, individuell unterstützende Übungen sollen z. B. Aussprache, Atmung oder Stimmbildung trainieren, den Wortschatz erweitern und die Grammatik verbessern. Das Ziel ist eine Rückkehr zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu mehr Eigenständigkeit und einer gesteigerten Teilhabe am sozialen Geschehen. Betroffene werden wirksam und umfassend dabei unterstützt, ihre Beeinträchtigung zu überwinden bzw. mit ihrer Einschränkung besser umgehen zu lernen und zu einer befriedigenden Kommunikation im Alltag zurückzufinden.
In der Logopädie gibt es vielfältige, altersirrelevante Behandlungsbedarfe. Angefangen bei Säuglingen, die aufgrund einer angeborenen Fehlbildung Probleme beim Schlucken haben, bei Kleinkindern, deren Sprachentwicklung verzögert ist, bei Schulkindern, deren Stottern immer stärker wird, bei jungen Erwachsenen, die sich nach einem Unfall nicht mehr an simple Worte erinnern können, bei Patient:innen, die nach einem Schlaganfall Probleme mit der Satzkonstruktion und –struktur haben, bei Parkinson-Patient:innen, deren Stimme sukzessive leiser und undeutlicher wird bis hin zu Menschen, die an Demenz leiden und ihre Schluckfähigkeit verloren haben.
Um den kontinuierlichen wachsenden Bedarf an logopädisch-therapeutischen Behandlungen entsprechen zu können, wird das Logopädieangebot österreichweit ausgebaut. Dazu wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen dem Berufsverband der österreichischen Logopädinnen und Logopäden („logopädieaustria“) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) getroffen. Basierend auf dieser Vereinbarung, können seit Jänner 2022 Einzelverträge in ganz Österreich abgeschlossen werden, um eine möglichst faire, flächendeckende und niederschwellige Versorgung gewährleisten zu können. Von aktuell rund 216 Planstellen soll das Kontingent an Kassenvertrags-Logopäden auf 282 ausgeweitet werden. Die Bundesländerverteilung erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen und unter Einbeziehung des bereits existierenden Versorgungsangebots. In Oberösterreich beispielsweise werden künftig 60 Planstellen zur Verfügung stehen.
Vollzeitstellen von Vertragslogopäd:innen umfassen künftig durchschnittlich 26 Behandlungsstunden/Woche im Rahmen von 43 Behandlungswochen. Es besteht die Möglichkeit, Planstellen zu teilen und die Stundenanzahl bei einem Teileinzelvertrag auf 13 Behandlungsstunden pro Woche zu reduzieren. Die Höhe des Stundentarifes für Vertragstherapeuten wurde mit 60 Euro vereinbart. Für Hausbesuche wurde zusätzlich eine Pauschale von 30 Euro festgesetzt und pro gefahrenem Kilometer wird das amtliche Kilometergeld bezahlt. Zudem werden künftig auch Vernetzungstätigkeiten honoriert. Die Rahmenvereinbarung sichert außerdem eine jährliche Tarifvalorisierung und es entfällt im Vertragsbereich die Bewilligungspflicht. Pandemie-bedingt sind darüber hinaus zukünftig auch telemedizinische Leistungen möglich.
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