Datenschutz

Europäischer Datenschutztag - 28. Jänner 2022

Am 28. Jänner 2022 jährt sich der Europäische Datenschutztag bereits zum 16. Mal. Seit seiner Etablierung im Jahr 2007 soll dieser Aktionstag jährlich wiederkehrend den Fokus auf den Stellenwert und die Signifikanz von Datenschutz lenken. Im Vordergrund steht dabei das Bewusstsein der Menschen im Hinblick auf den Umgang mit den eigenen, personenspezifischen Daten zu schärfen und einen Sensibilisierungsprozess anzuregen. Es sind jedoch auch Unternehmen dazu aufgefordert, die unternehmensinternen Sicherheitsstrategien zu reevaluieren, zu analysieren und potentielle Risikofaktoren zu identifizieren, um datenschutzrechtliche Gesetzmäßigkeiten rechtskonform und umfassend umzusetzen.

Welchen Ursprung der Europäische Datenschutztag hat und warum es so wichtig ist, diesen Tag beständig in Erinnerung zu rufen, erfahren Sie nachstehend.

Der Europäische Datenschutztag

Daten und Informationen spielen eine immer bedeutsamere Rolle in einer zunehmend digitalisierten Welt und der damit einhergehenden rasanten Entwicklung neuer Technologien. Sie nehmen sowohl in der Wirtschaft als auch im persönlichen Alltag der Menschen einen immer höheren Stellenwert ein und werden rund um die Uhr in unüberschaubaren Mengen verarbeitet. Überall dort wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie etwa bei Behördenkontakten, im Gesundheitswesen, beim Warenerwerb oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie auf Reisen und beim Surfen im Internet, rückt parallel dazu auch deren Schutz und die Privatsphäre immer mehr in den Vordergrund. Um einen bewussteren Umgang mit dem Thema Datenschutz zu schaffen und Menschen über ihre Grundrechte/Freiheiten im Zusammenhang mit ihren persönlichen Daten zu informieren, startete der Europarat eine Initiative und beschloss im Jahr 2006, einen jährlichen Datenschutztag zu etablieren. Nationale Organisationen, Behörden sowie Unternehmen und Verbände sind dazu aufgefordert, mittels Aktionen, Initiativen und Kampagnen auf die Relevanz datenschutzrechtlicher Themen aufmerksam zu machen.

28. Jänner

Dieses Datum wurde symbolisch zur Erinnerung an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Jänner 1981 gewählt (Ratifizierung: 1985). Als erste rechtsverbindliche Vereinbarung und internationales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten setzte der Europarat den Vertrag 108 – das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ auf. Aktuell gibt es 55 Staaten (auch Nicht-Europäische Staaten), die Mitglieder der Europäischen Datenschutzkonvention sind (in Österreich ist das Abkommen 1988 in Kraft getreten). Das Übereinkommen gilt als wichtiger völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zum Schutz jedes einzelnen Bürgers vor Missbrauch im Hinblick auf die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten. Explizit soll damit die Verarbeitung besonders sensibler persönlicher Daten (politische Gesinnung, Gesundheitsinformationen, sexuelle Orientierung, Bankdaten, ethnische Herkunft etc.) unterbunden werden, sollte das innerstaatliche Recht nicht ausreichend Schutz gewährleisten. Die Europäische Datenschutzkonvention als interstaatliche Vereinbarung regelt außerdem den grenzüberschreitenden Transfer personenbezogener Daten.

Datenschutz und dessen Relevanz

Durch die rasch voranschreitende digitale Transformation hat der Datenschutz gerade in jüngerer Vergangenheit stark an Bedeutung gewonnen. Speziell das individuelle Surfverhalten im Internet liefert zunehmend mehr Informationen über die Interessen von Nutzern und begünstigt dadurch etwa die Erstellung von umfassenden Nutzerprofilen durch Dritte. Um diese Gefahr zu minimieren und das Recht auf seine persönlichen Daten zu schützen, verschärfte die EU die Richtlinien in Bezug auf Datenschutz und erließ die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSVGO). Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 sind nicht nur die Bußgelder für Datenschutzvergehen drastisch gestiegen, es wurden zudem auch deutlich umfassendere Rechenschaftspflichten eingeführt. Außerdem regelt die DSGVO das Recht auf individuelle Selbstbestimmung. Dadurch wird es für jeden Einzelnen möglich, selbst zu bestimmen, in welchem Ausmaß und in welcher Form mit seinen personenspezifischen Daten umgegangen wird und ob diese überhaupt verarbeitet werden dürfen.

Art. 5 DSGVO ist ein ganz essentieller Abschnitt der DSGVO. Er reguliert die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und soll gewährleisten, dass die persönlichen Daten eines jeden Einzelnen während deren Verarbeitung geschützt sind. Im wesentlichen umfasst Art 5 folgende Aspekte:

1. Rechtmäßigkeit/Transparenz
Daten müssen für die betroffene Person nachvollziehbar verarbeitet werden.

2. Datensparsamkeit/Minimierung
Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie notwendig.

3. Speicherbegrenzung
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

4. Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.

5. Richtigkeit
Die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein.

6. Rechenschaftspflicht
Verantwortliche müssen die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können.

Datenschutz und der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten hat bei opta data allerhöchste Priorität. Sie möchten daher gerne mehr über datenschutzrechtliche Themen erfahren und keine Neuigkeiten verpassen? Kontaktieren Sie uns doch einfach direkt unter office@optadata.at bzw. telefonisch unter +43 732 380838-0 oder besuchen Sie uns doch ganz einfach regelmäßig auf unserer Website bzw. in unserem opta data Journal. Um immer top informiert zu sein, können Sie sich auch sehr gerne direkt bei unserem Newsletter anmelden.

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