Das Thema Corona greift aktuell massiv in unseren privaten und beruflichen Alltag ein. In dieser herausfordernden Situation, möchten wir als zuverlässiger Geschäftspartner mit Lösungen und Hilfsangeboten an Ihrer Seite stehen.
Mit dieser Maßnahme geben wir Ihnen die Möglichkeit, auch kleinere Abrechnungen in kürzeren Abständen bei uns einzureichen um z.B. Zwischenabrechnungen durchzuführen, ohne dass die vertraglich festgelegte Mindestgebühr entsteht. Im Regelfall erheben wir diese Mindestgebühr pro Abrechnung, um unsere Fixkosten pro Abrechnungsvorgang decken zu können.
Diese Maßnahme wird von uns automatisch umgesetzt, d.h. Sie müssen sich nicht mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden Sie informieren, sobald wir aufgrund einer Situationsentschärfung die Mindestgebühren pro Abrechnung wieder in Kraft setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr opta data Team