Ab 1.1.2020 wird die neueste Generation der e-card mit einem Foto ausgestattet. Bis spätestens 31.12.2023 werden alle Versicherten in Österreich über eine brandneue e-card verfügen.
Nachstehend informieren wir Sie darüber, warum die e-card künftig ein Foto von Ihnen enthalten muss und was das für Sie bedeutet.
Das Thema Sozialbetrug ist ein brisantes, das politisch und medial immer wieder für Schlagzeilen sorgt. In jüngerer Vergangenheit regte speziell die missbräuchliche Verwendung von e-cards Diskussionen an. Um Diebstahl, Kartenfälschungen oder der Weitergabe an Dritte entgegenzuwirken, wurde das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet, das eine verpflichtende Ausweisleistung für Patienten vorsieht. Ein Foto auf der e-card erleichtert die Patientenidentifikation. Folgende Sicherheitsmerkmale bieten zusätzlich Schutz …
Neben dem Namen des Versicherten, der Versicherungsnummer, der Servicehotline und der Kartenfolgenummer werden künftig das Foto und die Gesundheitshotline (1450) auf der e-card aufgedruckt sein. Die Rückseite (EKVK) bleibt unverändert.
Außerdem wird die e-card über eine NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation – ähnlich der Bankomatkarte) verfügen. Die dazu erforderlichen Kartenlesegeräte werden ab 2022 zur Verfügung stehen. Einzig die Bürgerkartenfunktion wird auf der neuen e-card nicht mehr möglich sein.
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Link: www.chipkarte.at
Für 85 % der Versicherten in Österreich bedeutet die Umstellung auf die neue e-card keinen zusätzlichen Aufwand. Kurz vor dem Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card wird Ihnen die neue e-card automatisch kostenlos zugesendet.
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Welches Foto künftig auf Ihrer e-card sein wird, können Sie sich leider nicht aussuchen.
Eine gesetzliche Reglung sieht vor, dass behördliche Datenbanken (Register) abgefragt werden dürfen, um Ihr biometrisches Foto zu erhalten. Die Abfrage passiert in folgender Reihenfolge:
Von 15 % der Versicherten in Österreich sind jedoch keine Fotos in Behördenregistern gespeichert. Diese müssen daher eigenständig bei Landespolizeidirektionen (Nicht-Staatsbürger) bzw. Gemeindeämtern eingebracht werden.
Sollten Sie in diese Personengruppe fallen, werden Sie beim nächsten Arztbesuch bzw. schriftlich oder telefonisch darauf hingewiesen, ein Passfoto nachzureichen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Frist von 90 Tagen, innerhalb der Sie die Möglichkeit haben, Ihr Foto abzugeben. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, wird Ihre e-card gesperrt.
Die Umstellung auf die neue e-card wird Kosten in Höhe von rund 23,5 Mio € verursachen. Davon tragen die Sozialversicherung, das Innenministerium und das Finanzministerium je ein Drittel.
Ein Großteil dieser Kosten wäre jedoch auch beim regulären Austausch der e-cards angefallen. Der finanzielle Mehraufwand entsteht durch logistische Herausforderungen, die mit der Beschaffung fehlender Fotos zusammenhängen.
Auch auf der neuen e-card werden keinerlei medizinische Daten gespeichert. Sie dient lediglich als Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zu medizinischen Leistungen und zur Gesundheitsakte ELGA.
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