Seit 1.1.2004 besteht für Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen (Therapeuten, Vertragspartner für die Leistungsbereiche Heilbehelfe/Hilfsmittel oder etwa Krankentransporte) die Verpflichtung, Gesundheitsleistungen elektronisch mit den Kassen abzurechnen. Neben der Datenanlieferung (Rechnungserstellung der Vertragspartner an die Kassen) hat auch die Datenrücklieferung (Korrekturen, Berichtigungen oder etwaige Kürzungen seitens der Kassen) nach einheitlichen, gesetzlich festgelegten Grundsätzen und Richtlinien auf elektronischem Wege über ELDA zu erfolgen.
Um erbrachte Leistungen tatsächlich mit den Sozialversicherungsträgern verrechnen zu können, bedarf es der Erstellung von sogenannten elektronischen Datenträgern.
In der Informationsverarbeitung wird grundsätzlich jedes Medium, das Daten in maschinell lesbarer Form transportiert bzw. dafür geeignet ist, als Datenträger bezeichnet. Die Daten sind auf oder in dem Datenträger (z.B. auf magnetisierbaren Datenträger wie einer Chipkarte oder einer CD-ROM) in einem bestimmten Code „gespeichert”. Datenträger werden zur schnellen maschinellen Datenein- oder Datenausgabe eingesetzt
Im Zusammenhang mit der elektronischen Kassenabrechnung handelt es sich bei einem Datenträger um eine strukturierte Rechnungsinformation! Er gibt unter anderem Auskunft darüber:
Grundsätzlich existieren 5 unterschiedliche Datenträgerformate. Welches der jeweilige Leistungserbringer für die Kassenabrechnung konkret wählen muss, ist von der Berufsgruppenzugehörigkeit abhängig. Davon abhängig ist auch, welche spezifischen Datenfelder erfasst werden müssen. Beispiele wären etwa Vertragspartnernummer, Kostenträgerstelle, Versicherungsnummer, Chefärztliche Bewilligung, Bewilligungsdatum, überweisender Arzt, Verordnungsdatum, Abgabedatum, Abrechnungszeitraum, Versicherungskategorie, Diagnosecode, Diagnose, Anzahl der Behandlungen, Transportart oder die Positionsnummer (konkrete Leistung).
Um einen Datenträger überhaupt erstellen zu können, ist die Nutzung einer geeigneten, zertifizierten Software oder die Beauftragung eines Dienstleisters wie opta data (der den Datenträger mit der geeigneten Software erstellt) notwendig. Abrechnungsdaten können somit in ein entsprechendes Format umgewandelt werden, so dass diese von den Sozialversicherungsträgern weiterbearbeitet werden können.
Damit der Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern möglichst reibungslos funktioniert, wurde die Vereinbarung getroffen, einheitliche berufsgruppenspezifische Datenträgerformate zu verwenden. In Österreich gibt es fünf relevante Datenträgerformate:
Datenträgerformat für Vertragstherapeuten und Vertragsärzte
Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, freiberuflich tätige Psychologen, Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation, Vertragsärzte, Zahnbehandler, Labore, etc.
Datenträger für Krankentransporte
Das DKT-Datenträgerformat ist von Leistungserbringern aus dem Krankentransportbereich (Rettungsdienste und Beförderungsgewerbe mit PKW) zu erstellen, um ihre erbrachten Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen zu können.
Datenträgerformat für Leistungserbringer aus dem Bereich „Heilbehelfe/Hilfsmittel“
Hörakustiker, Augenprothetiker, Bandagisten, Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Lieferfirmen für Hör-, Sprech-, und Inhalationsgeräte, Leihfirmen für Heilbehelfe, Hilfsmittel und Inhalationsgeräte, Pflegeheime für chronisch Kranke, Pensionistenheime, Lieferfirmen für Sauerstoff, Perückenmacher
e-Rechnung an den Bund
ERB ist ein Datenträgerformat für Leistungserbringer, die Geschäftsbeziehungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Bundesdienststellen (z.B. Bundesheer, Justizanstalt, etc.) unterhalten. Seit 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes (z.B. Ärzte, Optiker) im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in strukturierter elektronischer Form zu liefern.
Datenträger für Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
Private Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sind dazu verpflichtet, Ihre Abrechnungsdatenbestände an die jeweiligen Sozialversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Mit Rücksichtnahme auf die jeweiligen innerbetrieblichen Möglichkeiten, räumen die Sozialversicherungsträger diesen Einrichtungen, hinsichtlich der elektronischen Abrechnung, jedoch noch für eine gewisse Zeitperiode einen Toleranzspielraum ein.
Die Übermittlung eines Datenträgers an die jeweiligen Sozialversicherungsträger erfolgt elektronisch mittels DFÜ (Datenfernübertragung). Dazu bietet die österreichische Sozialversicherung über ELDA einen Datenübermittlungsweg an. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die elektronische Datenübermittlung abzuwickeln. Näheres dazu erfahren Sie im BlogartikelELDA – das elektronische Datenaustauschsystem.
Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Abrechnungsdatenträger an die die Kassen?
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Gerne beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort!