Während das e-Rezept – das digitale Rezept – in vielen anderen Ländern wie etwa Schweden, Estland, Finnland, den Niederlanden oder Dänemark schon seit einigen Jahren zum Versorgungsalltag gehört, startete Österreich relativ zögerlich mit der Umsetzung der digitalen Rezeptverschreibung. Unter Berücksichtigung der strukturellen und technischen Rahmenbedingungen haben sich der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die österreichische Ärzte- sowie die Apothekerkammer auf die ursprünglich bis 2020 geplante österreichweite Einführung des e-Rezepts geeinigt. Das e-Rezept soll nun mit einer zeitlichen, pandemiebedingten Verzögerung bis Mitte 2022 umgesetzt und flächendeckend etabliert werden.
Das e-Rezept ist die digitale Version des gewohnten Papierrezeptes. Es soll dazu dienen, die Abwicklungsprozesse (vom Erstellen des Rezepts über die Abgabe der Medikamente bis hin zur Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern) zwischen Patienten, Ärzten, Apotheken und der Sozialversicherung zu vereinfachen, den bürokratischen Aufwand effizienter zu gestalten und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Aktuell werden österreichweit jährlich rund 60 Mio. Papierrezepte ausgedruckt. Mit der elektronischen Umsetzung des Papierrezepts soll dieser Mehraufwand deutlich minimiert und möglichst nachhaltig in der Gesundheitsversorgung implementiert werden.
Für e-Rezepte gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, Richtlinien und Fristen, die auch bei regulären Papierrezepten wirksam sind (z.B.: Erstabgabe der Arznei hat innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungsdatum zu erfolgen bzw. ein Rezept verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit). Sie können prinzipiell in jeder Apotheke, auch wenn diese die entsprechende IT-Infrastruktur noch nicht zur Verfügung hat, eingelöst werden (Stecken der e-card). Patienten erhalten, solange das e-Rezept noch nicht flächendeckend elektronisch in allen Apotheken abrufbar ist, einen unterschriebenen physischen e-Rezept Ausdruck vom behandelnden Arzt (Voraussetzung: Teilnahme des Arztes am e-Rezept).
außerdem:
Die Kombination von Code (Smartphone oder in ausgedruckter Version) und Stecken der e-card ermöglicht es zusätzlich, nicht nur die aktuell verordnete Arznei, sondern auch in der Vergangenheit verordnete Medikamente einzusehen bzw. offene Rezepte eines Patienten abzurufen und etwaige Wechselwirkungen unverzüglich zu identifizieren. Sollten in der Apotheke zusätzliche Anpassungen im Hinblick auf das ursprüngliche Rezept vorgenommen werden, muss dies ebenfalls im System erfasst werden, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Ein e-Rezept kann darüber hinaus in Bedarfsfällen (Telemedizin) auch in Abwesenheit von Patienten ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Angabe einer (validen) SV-Nr. und ein Berechtigungsnachweis (z.B.: Admin-Karten in Apotheken).
Um die Praxistauglichkeit des e-Rezepts in einem realen Setting und in Echtzeit zu testen, wurden über den Zeitraum von 4 Monaten (Juni bis September 2021) 2 Pilotprojekte in Völkermarkt und Wolfsberg (Ktn.) durchgeführt. 33 Ordinationen sowie 13 Apotheken nahmen an der Studie teil und lieferten konstruktiven Input zur Optimierung des e-Rezept Konzepts vor der faktischen Inbetriebnahme. Insgesamt wurden 33.000 Rezepte ausgestellt, um aussagekräftige Resultate zu erzielen. Der neue Service, so Peter Lehner (SVS-Obmann und Co-Vorsitzender der Konferenz der SV-Träger), wurde sowohl von Patienten als auch von den teilnehmenden Ärzten und Apotheken sehr positiv bewertet.
Der behandelnde Arzt erstellt das e-Rezept in seiner persönlichen Arztsoftware, die via Schnittstelle mit dem e-card-System verbunden ist. Die erfassten Daten werden im zentralen e-card-System (die Speicherung der Medikamentation erfolgt im e-card System, nicht auf der e-card direkt – diese ist nur der entsprechende Schlüssel) sowie in ELGA gesichert (sofern kein Opt-Out des Patienten vorliegt).
Nachdem das e-Rezept erstellt, gesichert und bestätigt wurde (mittels elektronischer Signatur, die die herkömmliche Unterschrift ersetzt, bestätigt der behandelnde Arzt die Validität des Rezeptes), können Patienten Rezepte entweder via e-card, dem e-Rezept Code auf dem Smartphone (App) bzw. dem physischen Ausdruck des e-Rezepts (inkl. Code) bei den Apotheken einlösen.
Durch das Scannen des Codes haben Apotheken die Möglichkeit, das e-Rezept aus dem e-card System abzurufen. Ein zusätzliches Stecken der e-card gewährt Einsicht auf die bestehende elektronische Rezeptliste (Medikamentation) von Patienten.
Schließlich wird das digitale Rezept eingelöst, die Rezeptgebühr erfasst und die Medikamente ausgehändigt.
Über eine weitere Schnittstelle im e-Rezept-System werden die verordneten Arzneimittel mit den Sozialversicherungen gegenverrechnet.
Für die österreichweite Etablierung des e-Rezept wird seitens der Sozialversicherung mit einem Aufwand von rund 2,4 Mio. Euro kalkuliert. Zusätzliche Kosten für die Implementierung in den Ordinationen von Ärzten und Apotheken sowie Subventionen für Anbieter von Softwarelösungen belaufen sich auf rund 4 Mio. Euro.
Das Rollout für das neue e-Rezept-System befindet sich aktuell auf der Zielgerade und soll mit Mitte 2022 finalisiert werden.
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