Der Jahreswechsel rückt immer näher – und damit auch die Änderungen, die durch die Kassenreform ab 1.1.2020 in Kraft treten. Damit opta data Kunden auch im Jahr 2020 sorgenfrei abrechen können, haben wir alle relevanten Informationen zusammengefasst.
Belege mit Verordnungsdatum vor 1.1.2020 werden nach „altem“ Einreichschema abgerechnet; es werden die vertraglichen Bestimmungen der ehem. GKK des Versicherten verwendet.
Für Leistungen ab Verordnungsdatum 1.1.2020 erfolgt die Bewilligung und Abrechnung mit der ÖGK-Landesstelle jenes Bundeslandes, in dem Abgabe des Heilbehelfs/Hilfsmittels erfolgt ist. (z.B. im Bundesland des Unternehmenssitzes oder der Filiale).
Bei Versorgungen, die überwiegend über den Postweg erfolgen, muss die Bewilligung und Abrechnung bei der ÖGK-Landesstelle des Zustellortes erfolgen. (z.B. Wohnsitz des Patienten).
Leistungserbringer, bei denen die Abgabe von HBHI überwiegend in den Filialen oder am Firmenstandort stattfindet, rechnen auch im Falle eines Postversandes/Zustellung in ein anders Bundesland mit der ÖGK des Bundeslandes ab, in dem sich der Standort der Filiale oder der Firma befindet.
Es gelten immer die vertraglichen Bestimmungen der ÖGK-Landesstelle, mit welcher abgerechnet wird. (z.B. Positionsnummern, Tarife, Bewilligungskriterien).
Angabe der Abrechnungsstelle
Für opta data muss ersichtlich sein, bei welcher ÖGK-Landesstelle abgerechnet werden soll (Unternehmenssitz, Filiale oder Zustellort).
Verwendung der korrekten Tarife und Positionsnummern
Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen der Verordnungen die Positionsnummern und Tarife der richtigen Abrechnungsstelle verwenden.
SVA und SVB werden zur SVS zusammengefasst:
Kennzeichnung der SVS-Zugehörigkeit am Beleg
Da die Abrechnungen weiterhin getrennt übermittelt werden müssen, muss am Beleg die SVS-Zugehörigkeit (GW oder LW) für uns ersichtlich zur Abrechnung ersichtlich sein.
Verwendung der korrekten Tarife und Positionsnummern
Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen der Verordnungen die Positionsnummern und Tarife der richtigen Abrechnungsstelle verwenden.
BVA und VAEB werden zur BVAEB zusammengefasst:
Kennzeichnung der BVAEB-Zugehörigkeit am Beleg
Da die Abrechnungen weiterhin getrennt übermittelt werden müssen, muss am Beleg die BVAEB-Zugehörigkeit (OEB oder EB) für uns ersichtlich zur Abrechnung ersichtlich sein.
Verwendung der korrekten Tarife und Positionsnummern
Bitte achten Sie darauf, dass ab Leistungsdatum 1.1.2020 für alle BVAEB-Versicherten ausschließlich die vertraglichen Bestimmungen (Tarife, Positionsnummern, Bewilligungskriterien) der ehem. BVA Gültigkeit haben. Verordnungen die mit der BVAEB abgerechnet werden, müssen zukünftig lt. BVA-Vereinbarungen ausgefüllt werden.
Jahrestrennung
Eine Jahresabgrenzung nach Leistungsdatum ist verpflichtend. Therapien, die über den Jahreswechsel hinausgehen müssen separat abgerechnet werden.
Die BKK’s Kapfenberg, Zeltweg, Mondi und Donawitz werden aufgelöst.
Die BKK Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst.
Kennzeichnung der neuen Zugehörigkeit am Beleg
Eine Angabe ob ehem. BKK-Versicherte ab Leistungsdatum 1.1.2020 bei BVAEB-OEB oder KFA versichert sind, ist für eine korrekte Abrechnung erforderlich. Bitte erfragen Sie diese Information gegebenenfalls direkt beim Kunden.
Keine Veränderung in der operativen Tätigkeit.
Keine Veränderung in der operativen Tätigkeit.
Ein Teil der ehem. Versicherten der BKK Wiener Verkehrsbetriebe, ist ab 1.1.2020 bei der KFA versichert.
Eine Jahresabgrenzung ist für jede Landesstelle der ÖGK verpflichtend nach Leistungsdatum.
Fälschlich durch die ÖGK bewilligte Heilbehelfe oder Hilfsmittel, die vom Vertragspartner abgegeben wurden, werden anerkannt.
Die operativen Ansprechpartner bleiben gleich. Ab 1.1.2020 ändern sich die E-Mail Adressen und Telefonnummern:
E-Mail: vorname.nachname@oegk.at
Tel.: 05 0766 (ÖGK) – 14 (Trägercode – Bsp. Für Oberösterreich) xxxx (vertraute Durchwahl)
Die Gültigkeitsdauer von Verordnungen wird österreichweit für alle Krankenversicherungsträger auf 30 Tage erhöht.
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
UID-Nummer: AT U74552637
SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
UID-Nummer: AT U74620109
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
UID-Nummer: AT U74709924
Sie haben Fragen oder Unklarheiten?
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr steht Ihnen unser gesamtes Team gerne zur Verfügung.
Unter 0732 38 08 38-0 oder per Mail unter beratung@optadata.at sind wir gerne für Sie erreichbar.
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