Der Jahreswechsel rückt immer näher – und damit auch die Änderungen, die durch die Kassenreform ab 1.1.2020 in Kraft treten. Damit opta data Kunden auch im Jahr 2020 sorgenfrei abrechen können, haben wir alle relevanten Informationen zusammengefasst.
Keine Veränderungen in der operativen Tätigkeit.
SVA und SVB werden zur SVS zusammengefasst:
Kennzeichnung der SVS-Zugehörigkeit am Beleg
Da die Abrechnungen weiterhin getrennt übermittelt werden müssen, muss am Beleg die SVS-Zugehörigkeit (GW oder LW) für uns ersichtlich zur Abrechnung ersichtlich sein.
Verwendung der korrekten Tarife und Positionsnummern
Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen der Verordnungen die Positionsnummern und Tarife der richtigen Abrechnungsstelle verwenden.
BVA und VAEB werden zur BVAEB zusammengefasst:
Kennzeichnung der BVAEB-Zugehörigkeit am Beleg
Da die Abrechnungen weiterhin getrennt übermittelt werden müssen, muss am Beleg die BVAEB-Zugehörigkeit (OEB oder EB) für uns ersichtlich zur Abrechnung ersichtlich sein.
Verwendung der korrekten Tarife und Positionsnummern
Bitte achten Sie darauf, dass ab Leistungsdatum 1.1.2020 für alle BVAEB-Versicherten ausschließlich die vertraglichen Bestimmungen (Tarife, Positionsnummern, Bewilligungskriterien) der ehem. BVA Gültigkeit haben. Verordnungen die mit der BVAEB abgerechnet werden, müssen zukünftig lt. BVA-Vereinbarungen ausgefüllt werden.
Die BKK’s Kapfenberg, Zeltweg, Mondi und Donawitz werden aufgelöst.
Die BKK Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst.
Kennzeichnung der neuen Zugehörigkeit am Beleg
Eine Angabe ob ehem. BKK-Versicherte ab Leistungsdatum 1.1.2020 bei BVAEB-OEB oder KFA versichert sind, ist für eine korrekte Abrechnung erforderlich. Bitte erfragen Sie diese Information gegebenenfalls direkt beim Kunden.
Keine Veränderung in der operativen Tätigkeit.
Keine Veränderung in der operativen Tätigkeit.
Ein Teil der ehem. Versicherten der BKK Wiener Verkehrsbetriebe, ist ab 1.1.2020 bei der KFA versichert.
Der Distanzanzeiger bleibt weiterhin ab 1. Jänner 2020 im Internet verfügbar, wird jedoch neu und ohne Passwort unter der URL https//distanzanzeiger.gesundheitskasse.at aufrufbar sein.
Ab 1.1.2020 sollen künftig alle Selbstbehalte für Krankentransporte entfallen.
Fälschlich durch die ÖGK bewilligte Heilbehelfe oder Hilfsmittel, die vom Vertragspartner abgegeben wurden, werden anerkannt.
Die operativen Ansprechpartner bleiben gleich. Ab 1.1.2020 ändern sich die E-Mail Adressen und Telefonnummern:
E-Mail: vorname.nachname@oegk.at
Tel.: 05 0766 (ÖGK) – 14 (Trägercode – Bsp. Für Oberösterreich) xxxx (vertraute Durchwahl)
Die Gültigkeitsdauer von Verordnungen wird österreichweit für alle Krankenversicherungsträger auf 30 Tage erhöht.
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
UID-Nummer: AT U74552637
SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
UID-Nummer: AT U74620109
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
UID-Nummer: AT U74709924
Sie haben Fragen oder Unklarheiten?
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr steht Ihnen unser gesamtes Team gerne zur Verfügung.
Unter 0732 38 08 38-0 oder per Mail unter beratung@optadata.at sind wir gerne für Sie erreichbar.
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